Bundesland

Büroentrümpelung in Berlin

Gewerbeabfall ist bundesrechtlich geregelt (Gewerbeabfallverordnung), die Annahmestellen und Gebühren organisieren in Berlin die Kommunen und Kreise. Die Ortsseiten führen die erfassten Dienstleister und die verbindlichen kommunalen Quellen.

Größte Städte

Kreise und kreisfreie Städte

Zwei Pflichten, die jede Büroräumung betreffen

Akten: Vernichtung nur nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und Vernichtungsnachweis; Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist bleiben. Abfall: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt getrennte Fraktionen mit Dokumentation; der bequeme Mischcontainer ist die teuerste und heikelste Variante.