Bundesland

Büroentrümpelung in Rheinland-Pfalz

Gewerbeabfall ist bundesrechtlich geregelt (Gewerbeabfallverordnung), die Annahmestellen und Gebühren organisieren in Rheinland-Pfalz die Kommunen und Kreise. Die Ortsseiten führen die erfassten Dienstleister und die verbindlichen kommunalen Quellen.

Größte Städte

Kreise und kreisfreie Städte

Zwei Pflichten, die jede Büroräumung betreffen

Akten: Vernichtung nur nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und Vernichtungsnachweis; Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist bleiben. Abfall: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt getrennte Fraktionen mit Dokumentation; der bequeme Mischcontainer ist die teuerste und heikelste Variante.