Bundesland
Büroentrümpelung in Sachsen
Gewerbeabfall ist bundesrechtlich geregelt (Gewerbeabfallverordnung), die Annahmestellen und Gebühren organisieren in Sachsen die Kommunen und Kreise. Die Ortsseiten führen die erfassten Dienstleister und die verbindlichen kommunalen Quellen.
Größte Städte
- Leipzig
- Dresden
- Chemnitz
- Zwickau
- Plauen
- Görlitz
- Freiberg
- Pirna
- Freital
- Bautzen
- Radebeul
- Hoyerswerda
- Riesa
- Meißen
- Grimma
- Delitzsch
- Zittau
- Markkleeberg
- Limbach-Oberfrohna
- Döbeln
- Glauchau
- Werdau
- Coswig
- Reichenbach im Vogtland
- Borna
- Aue-Bad Schlema
- Torgau
- Annaberg-Buchholz
- Schkeuditz
- Radeberg
- Crimmitschau
- Großenhain
- Auerbach/Vogtl.
- Kamenz
- Wurzen
- Heidenau
Kreise und kreisfreie Städte
- Chemnitz
- Dresden
- Leipzig
- Bautzen
- Landkreis Erzgebirgskreis
- Görlitz
- Leipzig
- Meißen
- Mittelsachsen
- Nordsachsen
- Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landkreis Vogtlandkreis
- Zwickau
Zwei Pflichten, die jede Büroräumung betreffen
Akten: Vernichtung nur nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und Vernichtungsnachweis; Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist bleiben. Abfall: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt getrennte Fraktionen mit Dokumentation; der bequeme Mischcontainer ist die teuerste und heikelste Variante.