Glossar

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Definition

Verpflichtet Betriebe, Abfälle getrennt zu halten (Papier, Holz, Metall, Kunststoff, Glas, Bioabfall) und die Trennung zu dokumentieren. Mischcontainer sind nur zulässig, wenn Trennung technisch unmöglich oder unzumutbar ist, und kosten deutlich mehr.

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