Leistungswissen
Räumung bei Insolvenz und Geschäftsaufgabe
Wenn es schnell gehen muss: Zuständigkeiten, Verwertung, Fristen im Insolvenzfall.
Wer entscheidet
Im eröffneten Insolvenzverfahren entscheidet der Insolvenzverwalter über das Inventar, nicht der bisherige Inhaber. Räumungen ohne dessen Freigabe können Haftungsfragen auslösen; bei Geschäftsaufgabe ohne Insolvenz bleibt der Inhaber Herr des Verfahrens.
Verwertung vor Entsorgung
Verwalter sind zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet: Auktionshäuser, Aufkäufer, Paketverkäufe. Erst was keinen Erlös bringt, wird geräumt und entsorgt. Belege über beides gehören in die Verfahrensakte.
Mietfläche und Fristen
Der Vermieter will die Fläche zurück, jede weitere Woche kostet Masse. Deshalb sind Insolvenzräumungen Terminarbeit: Besichtigung, Festpreis, festes Enddatum mit Übergabeprotokoll.
Kosten im Blick
| Position | Übliche Spanne | Einordnung |
|---|---|---|
| Bürofläche um 100 m² | 1.500 bis 3.000 Euro | Inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe bei normalem Füllgrad. |
| Aktenvernichtung nach DIN 66399 | 5 bis 15 Euro je Archivbox | Mit Vernichtungsnachweis; Behälterlösungen ab etwa 80 Euro je 240-Liter-Tonne. |
| Zuschläge | 5 bis 10 Prozent je Etage ohne Aufzug | Dazu Halteverbotszone 80 bis 150 Euro, falls die Kommune sie verlangt. |
| Wertanrechnung | minus 10 bis 30 Prozent | Verwertbare Büromöbel und IT mindern den Preis; funktionsfähige Hardware bringt teils eine Restwertvergütung. |
Richtwerte für normal gefüllte Flächen inklusive Entsorgung. Sonderabfälle, Termindruck und Mischcontainer treiben den Preis, Wertanrechnung und Vorsortierung senken ihn.
Dienstleister vor Ort finden
Welche Betriebe in Ihrer Stadt erfasst sind, zeigt das Städteverzeichnis.