Landkreis in Bayern
Büroentrümpelung: Landkreis Rosenheim
Für das Gebiet von Landkreis Rosenheim sind hier alle erfassten Orte verlinkt, jeweils mit regionalem Betriebsverzeichnis und den Grundlagen der Büroauflösung.
Orte im Gebiet
- Bad Aibling
- Kolbermoor
- Bruckmühl
- Wasserburg am Inn
- Raubling
- Prien am Chiemsee
- Feldkirchen-Westerham
- Stephanskirchen
- Bad Feilnbach
- Bad Endorf
- Großkarolinenfeld
- Tuntenhausen
- Bernau am Chiemsee
- Brannenburg
- Kiefersfelden
- Rohrdorf
- Aschau im Chiemgau
- Riedering
- Schechen
- Oberaudorf
Aufgeführt sind Orte ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Zwei Pflichten, die jede Büroräumung betreffen
Akten: Vernichtung nur nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und Vernichtungsnachweis; Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist bleiben. Abfall: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt getrennte Fraktionen mit Dokumentation; der bequeme Mischcontainer ist die teuerste und heikelste Variante.