Landkreis in Bayern

Büroentrümpelung: Landkreis Rosenheim

Für das Gebiet von Landkreis Rosenheim sind hier alle erfassten Orte verlinkt, jeweils mit regionalem Betriebsverzeichnis und den Grundlagen der Büroauflösung.

Orte im Gebiet

Aufgeführt sind Orte ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Zwei Pflichten, die jede Büroräumung betreffen

Akten: Vernichtung nur nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und Vernichtungsnachweis; Unterlagen mit laufender Aufbewahrungsfrist bleiben. Abfall: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt getrennte Fraktionen mit Dokumentation; der bequeme Mischcontainer ist die teuerste und heikelste Variante.