Ratgeber

Auszug aus Gewerberäumen: Pflichten und Fallstricke

Rückbau, Schönheitsreparaturen, Übergabe: Was Gewerbemieter beim Auszug wirklich schulden.

Vertrag schlägt Gewohnheit

Im Gewerbemietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit. Rückbau von Einbauten, Renovierungspflichten und Übergabezustand stehen im Vertrag, nicht im Gesetz. Die Prüfung des Vertrags ist deshalb der erste Schritt jeder Auszugsplanung.

Der Zustand bei Einzug

Das Einzugsprotokoll definiert die Messlatte für die Rückgabe. Fehlt es, sollte der Sollzustand vor der Räumung schriftlich mit dem Vermieter geklärt werden, sonst wird jede Bohrung zum Verhandlungsthema.

Nutzungsentschädigung vermeiden

Wer die Fläche nach Vertragsende nicht geräumt übergibt, schuldet Nutzungsentschädigung, oft in Höhe der Vereinbarungs- oder Marktmiete. Der Räumungszeitplan braucht deshalb Reserve vor dem Stichtag.

Kaution und Belege

Übergabeprotokoll, Fotos, Schlüsselquittung und Handwerkerbelege sind die Grundlage, um die Kaution vollständig zurückzubekommen. Abrechnungsfristen für Nebenkosten laufen darüber hinaus.

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