Ratgeber

Geschäftsaufgabe und Insolvenz: die Fläche geordnet räumen

Zwischen Verwertungspflicht, Vermieterdruck und Fristen: Räumung in der Krise.

Zuständigkeit klären

Im eröffneten Verfahren gibt der Insolvenzverwalter die Räumung frei und entscheidet über das Inventar. Vor Eröffnung und bei einfacher Geschäftsaufgabe handelt der Inhaber; Absprachen mit dem Vermieter sollten trotzdem schriftlich laufen.

Verwerten bevor geräumt wird

Auktionatoren und Aufkäufer machen aus Inventar Masse beziehungsweise Liquidität. Erst was nach Verwertung übrig ist, geht in die Räumung; die Belege beider Schritte gehören in die Akte.

Unterlagen sichern

Geschäftsunterlagen mit laufenden Aufbewahrungsfristen dürfen nicht vernichtet werden, auch nicht in der Insolvenz. Für die Einlagerung gibt es spezialisierte Anbieter; die Kosten sind planbar, der Verstoß ist es nicht.

Schnelligkeit rechnet sich

Jede Woche Leerstand kostet Miete aus der Masse oder dem Privatvermögen. Festpreis, festes Enddatum, Übergabeprotokoll: In der Krise ist der Zeitplan der wichtigste Teil des Angebots.

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